Umsatzsteuer

Weltweit werden Milliarden mit Sportwetten umgesetzt. Kein Wunder, dass der deutsche Fiskus ein Auge darauf geworfen hat und Sportwetten in Zukunft besteuert werden sollen, um die leere Staatskasse aufzufüllen. Allerdings ist diese Einnahmequelle bisher in den Steuergesetzen noch garnicht definiert. Viele Leute fordern ihr Glück regelmäßig bei Sportwetten heraus. Überall wird man ja auch auf die Gewinnchancen hingewiesen, sei es im Internet, in der Hauspost oder auf Werbeplakaten in den Strassen der größeren Städte. Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses sind seit Jahren in der Bevölkerung beliebt, auch wenn Sportwetten als Glücksspiel im Internet laut Glücksspielstaatsvertrag verboten sind.

In den Steuergesetzen sind Sportwetten bisher nicht erfasst. Das Rennwett- und Lotteriegesetz ordnet Lotterien und Ausspielungen. Seit 2000 gehören auch die sogenannten Oddsetwetten dazu, bei denen ein Spieler auf vorgegebene Sportwetten zu festen Quoten. Meist handelt es sich hier um Fußballwetten. Wird das Ergebnis richtig getippt, so erhält der Wetter seinen Einsatz multipliziert mit der festgesetzten Quote als Wettgewinn.

Sportwetten, bei denen der Wetter unterschiedlich hohe Einsätze tätigen kann und auch schwankende Quoten angewandt werden, also die Wetten, mit denen das meiste Geld der Branche umgesetzt wird, werden derzeit vom Gesetz nicht erfasst und bewegt sich damit am Rande der Legalität. Dies soll mit einem neuen Glückspielstaatsvertrag aufgefangen werden. Künftig sollen alle Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter der Lotteriesteuer unterliegen. Der Gesetzentwurf sieht zwei Besteuerungsmodelle vor. Bei Lotterien und Ausspielungen soll ein 20 %iger Stuersatz auf den Nenwert der Lose anfallen. Oddsetwetten bleiben dabei zunächst einmal aussen vor. Ein neuer Passus soll erstmals die Sportwettenbesteuerung regeln. Der Steuersatz soll auf 5 % des Nennwertes des Wettscheins festgesetzt werden. Damit wären die Sportwetten kein Unterpunkt der Lotteriesteuer mehr, sondern eine neue Art der Verkehrssteuern.

In Deutschland ansässige Wetter würden so für ausländische Wettbüros ein neuer Kostenfaktor werden. Denn um die Steuerzahlung kämen diese nicht mehr herum, selbst wenn ein deutsches Vermittlungsbüro zwischengeschaltet würde. Einzig wenn der Wetter selbst sich im Ausland befindet und dort ein Wettbüro aufsucht, entfällt die deutsche Steuer.

Allerdings könnte es schwierig werden, an die Wettsteuer von ausländischen Veranstaltern heran zu kommen. Dafür sind “steuerliche Beauftragte” vorgesehen, die in aller Regel ein Vermittlungsbüro in Deutschland sein würden. In Fällen von Internetsportwetten werden sich allerdings Probleme ergeben, die heute noch nicht abzusehen sind. Denn wenn der ausländische Wettanbieter im Inland kein Vermittlungsbüro unterhält, wird er wohl kaum seinen Verpflichtungen nachkommen, da ihn in der Regel eine Doppelbesteuerung treffen würde. Da der Wetter nicht Steuerschuldner sein wird, geht der Fiskus in solchen Fällen wahrscheinlich leer ausgehen.